Auszug aus der Satzung:

§ 2.1 Satzungszweck

Zweck des Vereins ist die Koordination der unabhängigen, zentralen, palliativmedizinischen Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen in Bielefeld sowie deren tatsächliche, insbesondere finanzielle und ideelle Förderung.

Alle an der Versorgung dieser Menschen Beteiligten sollen eingebunden werden: Die Bielefelder Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante und ggf. palliativmedizinisch qualifizierte Pflegedienste, ambulante Hospizdienste, das stationäre Hospiz 'Haus Zuversicht', Hausärzte, Fachärzte sowie spezialisierte und qualifizierte Palliativmediziner. Die im Rahmen der spezialisierten Versorgung bereits seit 2006 bestehende 24 Stunden-Hotline für palliativmedizinische Fragestellungen durch den 'Palliativmedizinischen Konsiliardienst Bielefeld GbR' soll weitergeführt werden.

Die bisherige Entwicklung, die durch die Hospizbewegung initiiert und geprägt worden ist, soll unter Nutzung der schon bestehenden Strukturen mit dem Ziel weiterentwickelt werden, durch die Bündelung von Qualifikationen ein Höchstmaß an Kompetenz zur Unterstützung schwerkranker und sterbender Menschen in Bielefeld und ihrer Angehörigen anbieten zu können.